Fahr mit!
Vereinsleben
Anfahrt zur Strecke
Bitte nur zu den festgelegten Trainingstagen und Zeiten anreisen!
Streckenordnung
1 Geltungsbereich
Diese Vereinsordnung regelt die praktischen Abläufe und Verhaltensregeln für alle Mitglieder des Enduro Marl Vest e.V. Sie ergänzt die Vereinssatzung und ist für alle Mitglieder verbindlich.
2 Allgemeine Teilnahme und Anmeldung
– Gefahren werden darf nur bei Anwesenheit eines Fahrtleiters
– Fahren nur nach vorheriger Anmeldung beim Fahrtleiter
– Gefahren werden darf erst nach Unterzeichnung der Haftungsverzichtserklärung
– Maximal 20 Fahrer gleichzeitig erlaubt; gelbe Markierungsbändchen sind zu nutzen
– Anweisungen von Fahrtleiter oder Streckenposten sind stets Folge zu leisten
– Die Eltern tragen die Aufsichtspflicht für ihre Kinder
3 Sicherheitskleidung und Fahrzeuganforderungen
– Sicherheitskleidung ist Pflicht: Motorradhelm, Enduro- oder MX-Stiefel & Rückenprotektor
– Nur zugelassene oder zulassungsfähige Fahrzeuge erlaubt
– Es dürfen keine sicherheits- oder umweltrelevanten Defekte am Fahrzeug vorliegen
– Nur trockene Maschinen sind erlaubt; Öl- oder Kraftstoffleckagen dürfen nicht vorliegen
– Zwei funktionierende Bremsen sind Pflicht
– Keine offene oder nicht gestopften Abgasanlagen – max. 98 dB Geräuschpegel sind zulässig
– Keine Beschichtung der Fahrzeuge oder Fahrzeugteile mit Silikon oder Ölen
– Kette am besten ungeölt oder Schmierung mit Schmierstoff aus dem Lebensmittelbereich
4 Verhalten auf Strecke und Gelände
– Tanken und Nachfüllen von Öl sind zu vermeiden
– Keine planmäßigen Reparaturen oder Wartungen auf dem Gelände
– Umweltmattenpflicht, auch beim Parken außerhalb des Trainingsgeländes
– Die Strecke darf nicht ohne Rücksprache mit dem Fahrtleiter begangen werden
– Aufenthalt auf dem Gelände nur innerhalb der ausgewiesenen Zuschauerbereiche
– Außerhalb der Strecke darf mit den Fahrzeugen nicht gefahren werden, nur geschoben
– Ein Befahren der Strecke außerhalb der Streckenführung ist strengstens untersagt
– Keine Veränderung der Strecke oder dessen Führung
– Parken und Halten nur in gekennzeichneten Flächen außerhalb des Trainingsgeländes
5 Abschluss und Reinigung
– Motorräder sind vor der Überführung zum Parkplatz grob zu reinigen
– Motorräder sind zum Parkplatz zu schieben
6 Verpflichtende Arbeitseinsätze
1. Anzahl der Arbeitseinsätze pro Jahr
Jedes Mitglied verpflichtet sich zu mindestens 10 Arbeitsstunden pro Jahr. Die Anzahl der
Arbeitseinsätze richtet sich jedoch nach aktuellem Arbeitsaufkommen. Die Arbeitseinsätze
werden kurzfristig bestimmt und bekannt gegeben. Auch die Übernahme des Fahrtleiterpostens ist Arbeitszeit. Sollte die Anzahl an Gesamtarbeitsstunden am Jahresende nicht benötigt werden, so werden nur die reell benötigten Stunden gewertet und auf die Anzahl Mitglieder ausgerechnet.
2. Arbeitszeitkonto
Von jedem Arbeitseinsatz wird durch schriftliche Notiz des jeweiligen Arbeitsleiters die geleistete Arbeitsstundenzahl erfasst.
Das Mitglied hat selbst Sorge zu tragen, dass es sich zu Beginn des Arbeitseinsatzes beim
Arbeitsleiter meldet und wieder abmeldet.
Bei einem Überschuss an Arbeitsstunden besteht kein Anspruch auf Bezahlung für die geleistete Arbeit. Geleistete Mehrstunden können nicht auf das nächste Jahr angerechnet werden. Am Ende des Jahres werden die geleisteten Arbeitsstunden ausgewertet.
3. Folgen der nicht Teilnahme
Kommt das Mitglied nicht auf die verpflichtenden 10 Arbeitsstunden, so muss es für jede nicht geleistete Stunde eine Strafe von 15 Euro an den Verein zahlen.
7 Schlussbestimmungen
1. Änderungen dieser Vereinsordnung erfolgen durch Beschluss Mitgliederversammlungen.
2. Die Mitglieder werden über Änderungen schriftlich oder per E-Mail informiert.
3. Diese Vereinsordnung tritt am 01.01.2026 in Kraft und gilt für alle Mitglieder
Der Vorstand
























